Personalmanagment in Hamburg
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§§ Der Wettbewerb der Steuerberaterkammern
Die Arbeit des Buchführungsbüros hat der Gesetzgeber in § 6 Ziff. 3 u. 4 des Steuerberatungsgesetzes geregelt. Da dort der Wortlaut unserer Branche nicht exakt geregelt ist, werden Buchführungsbüros von deutschen Steuerberaterkammern häufig abgemahnt, wenn diese das Wort „Buchführung“ oder „Rechnungswesen“ in ihrem Angebot verwenden. Man behauptet, der Verbraucher würde darunter das globale Angebot, einschließlich Steuerberatung, verstehen. Bitte beachten Sie daher, dass mein Buchhaltungsbüro nach den Vorschriften des § 6 Ziff. 3 u. 4 StBerG für den gewerblichen Buchhalter arbeitet und die vom Gesetzgeber erlaubten Dienstleistungen Kontieren, Erfassen und Auswerten der lfd. Geschäftsvorfälle vornimmt sowie Zusatzarbeiten im Bereich der Bürodienstleistung anbietet.
Steuerberatung, Rechtsberatung, Jahresabschluss oder Steuererklärungen sind in meinem Leistungsangebot nicht enthalten.
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